Prüfauftrag abgrenzen
Wir bestimmen die betroffenen Positionen und den vorgesehenen Entscheidungstermin. Sie stellen Offerte, Auftrag, Nachtrag und den relevanten Schriftwechsel zusammen.
Zusatzleistungen nachvollziehen
Bei Erdsondenarbeiten werden zusätzliche Leistungen manchmal erst während der Ausführung konkret. Bevor Sie über einen Nachtrag entscheiden, sollten Anlass, Umfang und Berechnung nachvollziehbar sein. Ich prüfe die vorgelegten Positionen technisch und rechnerisch anhand von Offerte, Auftrag und Ausführungsunterlagen. Sie erhalten eine verständliche Grundlage für Ihre Entscheidung.
Wann die Unterstützung sinnvoll ist
Die Prüfung ist sinnvoll, sobald ein Nachtragsangebot angekündigt wird oder zusätzliche Positionen in einer Rechnung auftauchen. Eine frühe Klärung erleichtert das Einholen von Begründungen und Nachweisen. Auch vorliegende Abrechnungen können betrachtet werden.
Wodurch soll der Mehraufwand entstanden sein, wann wurde er festgestellt und welche Arbeiten waren betroffen? Ich ordne die vorgelegte Begründung den vorhandenen Mitteilungen und Ausführungsunterlagen zu. Fehlende Angaben werden als konkrete Rückfragen festgehalten.
Zusatzpositionen werden dem ursprünglichen Angebot und dem erteilten Auftrag gegenübergestellt. Dabei betrachten wir enthaltene Leistungen, Ausschlüsse und dort beschriebene Annahmen. Erkennbare Überschneidungen oder unklare Abgrenzungen werden für die weitere Klärung benannt.
Ich prüfe, welche zusätzliche Arbeit beschrieben wird und ob sich die angesetzten Mengen aus den vorgelegten Unterlagen nachvollziehen lassen. Je nach Position sind Bohrmeter, Material, Transporte oder dokumentierte Einsatzzeiten relevant. Unbelegte Ansätze werden gesondert ausgewiesen.
Einheitspreise, Mengenansätze, Zuschläge und Summen werden rechnerisch geprüft und mit vorhandenen Preisvereinbarungen abgeglichen. Wo eine Preisgrundlage fehlt oder eine Position nicht eindeutig beschrieben ist, formuliere ich die benötigten Ergänzungen für den Anbieter.
Rapporte, Lieferscheine, Bohrunterlagen, Fotos und weitere passende Nachweise werden den geprüften Positionen zugeordnet. Sie erhalten eine Übersicht der nachvollziehbaren Angaben, rechnerischen Feststellungen und noch offenen Fragen. Das Prüfergebnis bleibt an die vorgelegten Grundlagen gebunden.
So arbeiten wir zusammen
Die technische und rechnerische Prüfung macht sichtbar, welche Angaben belegt sind und was vor Ihrer Entscheidung noch geklärt werden sollte.
Wir bestimmen die betroffenen Positionen und den vorgesehenen Entscheidungstermin. Sie stellen Offerte, Auftrag, Nachtrag und den relevanten Schriftwechsel zusammen.
Ich gleiche die Positionen mit den verfügbaren Nachweisen ab und fasse Rückfragen zusammen. Antworten der Beteiligten können in die vereinbarte Auswertung einfliessen.
Sie erhalten das vereinbarte Prüfergebnis mit Begründungen und offenen Punkten. Ob ein Nachtrag freigegeben oder bezahlt wird, entscheiden Sie als Auftraggeber.
Häufige Fragen
Ja. Ein klar beschriebenes Nachtragsangebot kann anhand der vorhandenen Projektunterlagen betrachtet werden. So lassen sich Leistungsumfang, Mengenannahmen und Preisgrundlagen vor Ihrer Entscheidung gezielt hinterfragen.
Benötigt werden die ursprüngliche Offerte, der Auftrag mit Ergänzungen und der konkrete Nachtrag oder die Rechnung. Hilfreich sind dazu Begründungen, schriftliche Absprachen, Rapporte, Lieferscheine sowie passende Bohr- und Prüfunterlagen.
Ich halte fest, welche Angaben zur Einordnung fehlen und welche Rückfragen daraus entstehen. Soweit vereinbart, werden nachgereichte Unterlagen berücksichtigt. Nicht ausreichend belegte Positionen bleiben im Ergebnis ausdrücklich offen.
Passende Unterstützung
Weitere Leistungen für Bauherren, Informationen zu Kosten und Offerten sowie zu Gütesiegel und Bewilligung. Das Frageblatt im Downloadbereich hilft beim Zusammenstellen Ihrer Projektangaben.
Leistungsabgrenzungen und Preisannahmen bereits vor der Vergabe klären.
Mehr erfahrenBeobachtete Abläufe und offene Punkte vor Ort dokumentieren.
Mehr erfahrenBestandteile und Schnittstellen der gesamten Anlage einordnen.
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