Zusammenarbeit und Grundlagen

Klare Grundlagen.
Klare Verantwortung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erdsondenberatung von Lars Lingsminat. Mit Regelungen zu Kundenangaben, Berechnungsgrundlagen und dem vereinbarten Leistungsumfang.

Allgemeine Geschäftsbedingungen · Version 1.0Gültig ab 18. Oktober 2026

Version 1.0 · Gültig ab 18. Oktober 2026

Anbieter: Lars Lingsminat, Lingsminat Erdsondenberatung, Mühlackerweg 21, 4805 Brittnau, Schweiz. Kontakt: lars@lingsminat.ch · +41 76 254 02 10.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit mit Lingsminat Erdsondenberatung. Ihre Einbeziehung in den einzelnen Vertrag richtet sich nach Ziffer 1.

1. Geltungsbereich und Vereinbarung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für technische und organisatorische Leistungen von Lars Lingsminat, nachfolgend «Lingsminat», gegenüber privaten und geschäftlichen Auftraggebern vorgesehen. Sie werden nur Bestandteil eines Vertrags, wenn die Parteien die konkrete Fassung vor Vertragsabschluss vereinbaren und der Auftraggeber sie in zumutbarer Weise lesen, herunterladen und speichern kann. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

Eine Kontaktanfrage oder das Einsenden eines Frageblatts löst für sich allein keinen kostenpflichtigen Auftrag aus. Leistungsumfang und Vergütung werden vor der Beauftragung vereinbart. Für bereits abgeschlossene Verträge gilt eine neue AGB-Fassung nur bei entsprechender Vereinbarung; eine automatische rückwirkende Änderung findet nicht statt.

2. Leistungsumfang und Zuständigkeiten

Massgeblich sind die individuelle Offerte und die vereinbarten Leistungen, Ergebnisse und Termine. Leistungen können insbesondere die Vorbereitung von Ausschreibungen, den Angebotsvergleich, die Unterstützung bei der Partnerwahl, das Zusammenstellen von Bewilligungsunterlagen, Baustellenbegehungen, Dokumentation, die technische und rechnerische Nachtragsprüfung sowie die Prüfung von Projekt- und Berechnungsgrundlagen umfassen.

Ob eine Leistung eine erste Einschätzung, eine Plausibilitätsprüfung, eine Variantenbetrachtung, eine detaillierte Berechnung oder eine zur Ausführung bestimmte Planung umfasst, muss aus der individuellen Vereinbarung und der Kennzeichnung des Ergebnisses hervorgehen. Die vereinbarte Qualität und Verwendbarkeit einer Leistung wird durch diese AGB nicht aufgehoben. Ihre rechtliche Einordnung richtet sich nach ihrem tatsächlichen Inhalt.

Lars Lingsminat ist kein Geologe. Geologische oder hydrogeologische Fachbeurteilungen, erforderliche Untersuchungen und Fachnachweise sowie behördliche Entscheide werden von den jeweils zuständigen Stellen und Fachpersonen erbracht. Welche dieser Beiträge benötigt werden und wer sie beschafft, ist im Projekt abzustimmen.

3. Angaben und Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für den vereinbarten Auftrag erforderlichen Angaben und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und nach bestem Wissen richtig zur Verfügung. Er bezeichnet Herkunft, Bezugszeitraum und Einheit der Angaben, soweit diese bekannt sind. Eigene Schätzungen, unbekannte Werte, Unsicherheiten und nicht überprüfte Angaben Dritter sind als solche zu kennzeichnen. Ein unbekannter Wert darf nicht als Nullwert angegeben werden.

Für Berechnungen und Beurteilungen sind je nach Auftrag insbesondere folgende Grundlagen relevant:

  • Gebäude, beheizte Flächen, Bauzustand, Nutzung und vorgesehene Veränderungen;
  • Heizlast, Verbrauchsdaten mit Zeitraum und Energieträger, Warmwasserbedarf und zusätzliche Wärmequellen;
  • Wärmepumpentyp, Herstellerdaten, Leistungs- und Effizienzangaben mit zugehörigem Betriebspunkt;
  • Betriebsweise, vorgesehene Betriebsstunden, Kühlung, Regeneration und weitere Anlagenteile;
  • Grundstücks- und Projektpläne, Bewilligungen, behördliche Auflagen sowie bekannte bestehende oder benachbarte Erdsonden;
  • vorhandene geologische Grundlagen, Messberichte, Prüfprotokolle und Angaben zum Zustand einer bestehenden Anlage.

Der Auftraggeber teilt nachträglich erkannte Fehler und Änderungen der Grundlagen ohne vermeidbare Verzögerung mit. Er stellt sicher, dass er die übermittelten Unterlagen für den Auftrag verwenden und weitergeben darf. Lingsminat benennt den für die konkrete Aufgabe erforderlichen Informationsbedarf; die Mitwirkungspflicht ersetzt keine eigene fachlich gebotene Sorgfalt.

4. Berechnungsgrundlagen, Annahmen und Unsicherheiten

Berechnungen und Beurteilungen beziehen sich auf das bezeichnete Projekt und den im Ergebnisbericht dokumentierten Datenstand. Verwendete Grundlagen, wesentliche Annahmen, Berechnungsumfang und erkennbare Einschränkungen werden nachvollziehbar festgehalten. Ergebnisse aus Verbrauchsdaten, Erfahrungswerten oder vereinfachten Modellen sind entsprechend einzuordnen.

Lingsminat prüft die Grundlagen im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs auf fachliche Plausibilität und weist auf erkennbare Unklarheiten, Widersprüche oder fehlende wesentliche Informationen hin. Eine vollständige Verifizierung sämtlicher Ausgangsdaten, eigene Messungen oder Untersuchungen vor Ort sind nur geschuldet, soweit sie zum vereinbarten Umfang gehören oder die fachlich gebotene Sorgfalt sie erfordert.

Fehlen wesentliche Grundlagen, wird mit dem Auftraggeber geklärt, welche Ergänzungen, Messungen oder Fachbeiträge benötigt werden. Vereinbarte Annahmen und vorläufige Einschätzungen werden ausdrücklich bezeichnet. Eine nicht belastbar mögliche abschliessende Berechnung wird nicht als solche ausgegeben. Auch eine Bestätigung der Grundlagen durch den Auftraggeber entbindet Lingsminat nicht von eigenen Prüf- und Hinweispflichten.

Geologische Verhältnisse, Grundwasser, benachbarte Wärmeentzüge, Nutzungsänderungen und die tatsächliche Betriebsweise können die spätere Anlagenleistung beeinflussen. Eine Berechnung ist keine uneingeschränkte Zusicherung bestimmter Energieverbräuche, Betriebskosten oder geologischer Verhältnisse. Ausdrücklich vereinbarte Eigenschaften und geschuldete Berechnungsergebnisse bleiben davon unberührt.

5. Fehlerhafte Angaben und geänderte Grundlagen

Unrichtige, unvollständige oder verspätete Ausgangsdaten können zu unzutreffenden Ergebnissen, Verzögerungen, einer ungeeigneten Auslegung oder zusätzlichem Aufwand führen. Soweit ein Schaden auf solchen Angaben beruht und deren Mangelhaftigkeit für Lingsminat auch bei pflichtgemässer Sorgfalt nicht erkennbar war, besteht keine Verantwortlichkeit von Lingsminat für diesen Umstand.

Eigene Berechnungsfehler sowie Verletzungen fachlich gebotener Prüf-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten werden durch diese Regelung nicht ausgeschlossen. Beruht ein Schaden auf mehreren Ursachen, werden die Verantwortungsanteile nach den gesetzlichen Vorschriften beurteilt. Dem Auftraggeber wird keine verschuldensunabhängige Haftung für jede Abweichung auferlegt.

Ändern sich Gebäude, Nutzung, Heizbedarf, Wärmepumpe, Betriebsweise, Sondenanordnung oder andere wesentliche Grundlagen, kann eine Überprüfung oder Neuberechnung erforderlich werden. Bereits erstellte Ergebnisse dürfen bis zur Klärung nicht unverändert auf die geänderte Situation übertragen werden. Lingsminat erläutert die erkennbaren Auswirkungen und stimmt das weitere Vorgehen mit dem Auftraggeber ab.

Über zusätzlichen Aufwand aufgrund geänderter oder korrigierter Kundendaten informiert Lingsminat vor dessen Ausführung und vereinbart Umfang und Vergütung. Die Korrektur eigener Fehler wird dadurch nicht automatisch zu einer kostenpflichtigen Zusatzleistung. Gesetzliche Mängelrechte bleiben bestehen.

6. Verwendung der Ergebnisse und Unterlagen

Der Auftraggeber erhält das Recht, die für ihn erstellten Unterlagen für das vereinbarte Projekt und den vereinbarten Zweck zu verwenden und hierfür an beteiligte Fachpersonen weiterzugeben. Projektbezeichnung, Datenstand, Annahmen, Einschränkungen und Versionsangaben müssen dabei erhalten bleiben. Eine Verwendung für andere Projekte oder nach wesentlichen Änderungen erfordert eine erneute Prüfung.

Als vorläufig oder als Beispiel bezeichnete Berechnungen und Pläne dürfen nicht als abschliessende Ausführungsgrundlage verwendet werden. Hinweise auf erforderliche Abklärungen und Freigaben sind vor den davon betroffenen Arbeiten zu beachten. Eine individuell vereinbarte endgültige Berechnung wird durch diesen Vorbehalt nicht nachträglich zu einer unverbindlichen Ersteinschätzung.

Allgemeine Website-Inhalte, Richtgrössen, Videos und schematische Downloadbeispiele dienen der Orientierung. Sie ersetzen keine projektbezogene Beauftragung und keine erforderlichen Bewilligungen. Das Kunden-Frageblatt sammelt Grundlagen und erstellt selbst keine verbindliche Auslegung.

7. Baustellenbegleitung, Bewilligungen und Dritte

Baustellenbegehungen erfolgen zu den vereinbarten Terminen und im vereinbarten Umfang. Dokumentiert werden die dabei zugänglichen und beobachteten Vorgänge sowie die geprüften Unterlagen. Eine lückenlose Anwesenheit, die Prüfung sämtlicher verdeckter Arbeiten oder eine vollständige Bauleitung ist damit nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Vereinbarte und fachlich gebotene Prüf- und Hinweispflichten bleiben bestehen.

Die technische und rechnerische Nachtragsprüfung bildet eine Grundlage für die Entscheidung des Auftraggebers. Eine rechtsverbindliche Anerkennung, Freigabe, Zahlung oder Beauftragung im Namen des Auftraggebers setzt eine entsprechende Vollmacht voraus. Die Unterstützung im Bewilligungsverfahren umfasst die vereinbarten Koordinationsaufgaben; über Gesuche und Auflagen entscheiden die zuständigen Behörden; gesetzliche und behördlich angeordnete Fristen sind zu beachten.

Eigenständig vom Auftraggeber beauftragte Planungs-, Bohr- und Installationsunternehmen bleiben für ihre eigenen vertraglichen Leistungen verantwortlich. Lingsminat übernimmt keine Ausführungsgarantie für diese Leistungen. Eigene vereinbarte Auswahl-, Koordinations-, Prüf- oder Überwachungspflichten und die gesetzliche Verantwortlichkeit für selbst eingesetzte Hilfspersonen bleiben unberührt.

8. Termine, Vergütung und Zusatzleistungen

Termine setzen voraus, dass die vereinbarten Grundlagen und notwendigen Beiträge rechtzeitig vorliegen. Erkennbare Verzögerungen und ihre Auswirkungen werden mitgeteilt und die weiteren Schritte abgestimmt. Eine Terminänderung oder ein Zusatzhonorar entsteht nicht allein durch diesen Hinweis; massgeblich bleiben die Vereinbarung und das Gesetz.

Vergütung, Abrechnungsart, allfällige Spesen und gegebenenfalls geschuldete Mehrwertsteuer werden vor der Beauftragung transparent festgelegt. Gegenüber Privatkunden werden die zu zahlenden Gesamtbeträge beziehungsweise die Berechnungsgrundlagen und absehbaren Zusatzkosten verständlich ausgewiesen. Zusätzliche Leistungen werden vorab nach Umfang und Vergütung vereinbart.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt zahlbar. Der Auftraggeber kann unklare Rechnungspositionen zur Erläuterung vorlegen. Gesetzliche Einwendungen und Rechte bei nicht ordnungsgemässer Leistung werden dadurch nicht eingeschränkt.

9. Rückfragen, Korrekturen und Mängelrechte

Erkennbare Unklarheiten, fehlerhafte Grundlagen und vermutete Mängel sollen zur Vermeidung weiterer Nachteile möglichst zeitnah mitgeteilt werden. Lingsminat prüft die Rückmeldung und erläutert das Ergebnis beziehungsweise das erforderliche weitere Vorgehen.

Diese Bitte begründet keine zusätzliche kurze Ausschlussfrist und keine automatische Genehmigung durch Schweigen. Gesetzliche Mängelrechte, insbesondere anwendbare Rechte auf Nachbesserung, sowie zwingende Rüge- und Verjährungsfristen bleiben unberührt.

10. Verantwortlichkeit und Haftung

Lingsminat haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für die eigene vertraglich geschuldete Leistung. Die vorstehenden Regelungen grenzen Aufgaben, Berechnungsgrundlagen und Verantwortlichkeiten ab; sie begründen keinen vollständigen Haftungsausschluss.

Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden und weitere zwingende gesetzliche Haftung wird nicht ausgeschlossen oder begrenzt. Die Verantwortlichkeit für Hilfspersonen richtet sich nach dem anwendbaren Recht.

Beide Parteien treffen im zumutbaren Rahmen Massnahmen, um erkennbare Schäden zu vermeiden oder zu mindern. Die gesetzlichen Regeln zu Kausalität, Verschulden, Mitverschulden und Schadenminderung bleiben massgeblich.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Parteien behandeln nicht öffentliche Geschäfts- und Projektinformationen vertraulich. Die Weitergabe erfolgt, soweit sie für den vereinbarten Auftrag erforderlich und rechtlich zulässig ist, mit Zustimmung der berechtigten Partei oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung. Die Vertraulichkeitspflicht besteht nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

Personendaten werden für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrags nach dem anwendbaren Datenschutzrecht bearbeitet. Hinweise zur Website, zu Kontaktwegen und eingesetzten Diensten stehen in der Datenschutzerklärung unter lingsminat.ch/anbieter.html. Eine Veröffentlichung von Projektdaten, Kundenreferenzen oder erkennbaren Projektbildern setzt eine gesonderte Berechtigung voraus.

12. Beendigung der Zusammenarbeit

Soweit Auftragsrecht anwendbar ist, kann der Auftrag von jeder Partei jederzeit beendet werden. Vergütet werden die bis zur Beendigung vertragsgemäss erbrachten Leistungen und die nach Gesetz oder Vereinbarung geschuldeten Auslagen. Gesetzliche Ansprüche wegen einer Beendigung zur Unzeit bleiben vorbehalten. Für andere Vertragsbestandteile gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Bei der Beendigung werden die weitere Verwendung bereits erstellter Unterlagen, deren Bearbeitungsstand und noch offene wesentliche Punkte transparent festgehalten. Gesetzliche Herausgabe- und Abwicklungspflichten bleiben bestehen.

13. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

Es gilt schweizerisches Recht. Zwingende gesetzliche Schutzbestimmungen und Gerichtsstände, insbesondere zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten. Im Übrigen bestimmen sich die zuständigen Gerichte nach den gesetzlichen Vorschriften.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, richten sich ihre Folgen nach dem anwendbaren Recht. Eine unwirksame Klausel wird nicht automatisch durch die für Lingsminat weitestgehende zulässige Einschränkung ersetzt. Änderungen laufender Verträge bedürfen einer Vereinbarung der Parteien.

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Die PDF enthält dieselbe Fassung (Version 1.0) wie diese Seite. Die vertragliche Geltung setzt eine Vereinbarung vor der Beauftragung voraus. Der Download allein bedeutet keine Zustimmung.